Führerscheinfinanzierung
Starthilfe nötig?
Viele Fahrschüler könnten ohne Führerscheinfinanzierung nicht mit der Ausbildung beginnen. STARTHILFE ermöglicht Ihnen eine reibungslose Führerscheinausbildung...
Folgende Kriterien müssen erfüllt werden:
( 1 ) Mindestens 18, höchstens 69 Jahre
( 2 ) Regelmäßiges monatliches Netto-Einkommen aus Lohn/Gehalt/Rente über 850 € (bzw. 1000 €) netto
(Wird der Kredit zu zweit beantragt, muss mindestens einer der Kreditnehmer mtl. 850 €, gemeinsam mind. 1.000 € Nettoeinkommen beziehen.)
( 3 ) Unbefristetes Beschäftigungsverhältnis seit mindestens sechs Monaten
Schüler, Studenten, Auszubildende, Arbeitnehmer in der Probezeit, Hausfrauen, Arbeitslose, Zivil- und Wehrdienstleistende, Selbstständige, Freiberufler brauchen einen STARTHILFE Partner als zweiten Kreditnehmer.
( 4 ) Wohnsitz in Deutschland
( 5 ) Deutsche Staatsangehörigkeit oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis
( 6 ) Kein negativer SCHUFA-Eintrag. Hat der Fahrschüler eine negative SCHUFA, ist ein Kredit grundsätzlich nicht möglich, auch nicht über einen anderen Kreditnehmer.
Der Fahrschüler ist noch keine 18 Jahre -
Dann muss eine andere Person (z. B. der Vater) den Kreditantrag stellen. Wenn diese Person nicht die Voraussetzungen aus dem Quick-Check erfüllt, benötigen wir für die Beantragung noch einen zweiten Kreditnehmer, der die Voraussetzungen erfüllt.

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