Führerschein - Zweiräder - Mofa
Die Mofa-Prüfbescheinigung können Sie bereits mit 15 Jahren erwerben. Hierbei beschränkt sich die Höchstgeschwindigkeit jedoch auf 25 km/h, der Hubraum auf nicht mehr als
50 cm³ und nur eine Sitzgelegenheit. Wenn Sie anstatt dem motorisierten Fahrrad einen Roller fahren möchten, muss dieser die Mofa-Kriterien (nur 25 km/h und nur eine Sitzgelegenheit) erfüllen.
Um nähere Informationen zu dieser Führerscheinklasse zu erhalten, klicken Sie auf den Link unterhalb.
Dort haben Sie die Möglichkeit sich eine Infobroschüre zu downloaden:
Allgemeine Informationen zu Ihrer Mofa-Ausbildung



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