Führerschein - Zweiräder - Klasse M



Mit der Führerscheinklasse M dürfen Sie mit einem Hubraum von nicht mehr als 49 cm³ und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h fahren. Das Mindestalter hierfür beträgt 16 Jahre.



Diese Führerscheinklasse ist eine Alternative zum A1-Führerschein. Wenn Sie den
M-Führerschein nur als "Übergangsführerschein" nutzen und bei Erreichung des
18. Lebensjahres eine Motorradausbildung absolvieren wollen, wäre jedoch die Ausbildung in der Klasse A1 sinnvoller, da sich dann die Kosten für die spätere Motorradausbildung deutlich reduzieren.


Für eine Gegenüberstellung der Klasse A1 und M oder sonstige genauere Informationen über die Klasse A1 klicken Sie auf den Link unterhalb. Dort haben Sie die Möglichkeit sich eine Infobroschüre zu downloaden.
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