Führerschein - Zweiräder - Klasse A1
Mit der Führerscheinklasse A1 dürfen Sie mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³, einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW fahren. Das Mindestalter hierfür beträgt 16 Jahre.
Diese Führerscheinklasse bietet sich an, wenn Sie die Klasse A1 nur als "Übergangsführerschein" nutzen und bei Erreichung des 18. Lebensjahres eine Motorradausbildung absolvieren wollen.
Vorteile an dieser Variante:
- Sie sind bereits mit 16 Jahren mobil unterwegs
- Die Kosten für die Motorradausbildung mit 18 Jahren wird deutlich reduziert
- Sie dürfen Kraftfahrstraßen und Autobahnen befahren
Nachteil dieser Variante:
- Die Klasse M wäre der kostengünstigere Führerschein
Für eine Gegenüberstellung der Klasse A1 und M oder sonstige genauere Informationen über die Klasse A1 klicken Sie auf den Link unterhalb. Dort haben Sie die Möglichkeit sich eine Infobroschüre zu downloaden.
Allgemeine Informationen zu Ihrer Motorrad-Ausbildung




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