Führerschein - Landwirtschaft - Klasse T
Mit der Führerscheinklasse T (Traktor) dürfen Sie Zugmaschinen mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h fahren. Eingeschlossen sind bei dieser Ausbildung die Klassen L und M.
Das Mindestalter richtet sich nach bestimmten Kriterien:
- 16 Jahre für Arbeits- und Zugmaschinen bis 40 km/h
- 18 Jahre für Zugmaschinen von mehr als 40 km/h
Um nähere Informationen zu dieser Führerscheinklasse zu erhalten,
klicken Sie auf den Link unterhalb.
Dort haben Sie die Möglichkeit sich eine Infobroschüre zu downloaden.
Allgemeine Informationen zu Ihrer Traktor-Ausbildung


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